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Tarifvertragsgesetz

Der fast vergessene Geburtstag.

Stichtag 15. April. Wir schreiben das Jahr 1949. Was gibt es zu feiern? Das „Gesetz der Gesetze“ tritt in Kraft. Nein, nicht das Grundgesetz. Das wird erst gut einen Monat später, am 23. Mai, verkündet. Die Rede ist vom Tarifvertragsgesetz.

Der Arbeitsrechtsausschuss der Gewerkschaften hatte den Kölner Arbeitsrechtler Professor Hans C. Nippperdey 1948 damit beauftragt, einen Entwurf für ein solches Gesetz vorzulegen. Die Gewerkschaften änderten diesen Entwurf übrigens nur in einem einzigen Punkt: Eine Ablösung der Normen des Tarifvertrags durch eine Betriebsvereinbarung wurde ausgeschlossen. Damit wurde das Tarifvertragsgesetz auch ein Mittel zur Unterordnung der Betriebsräte.

Es orientiert sich übrigens am amerikanischen „free collective bargaining“ und an der Weimarer Tarifvertragsordnung. Die in der Weimarer Republik mögliche staatliche Zwangsschlichtung wurde aber ausgeschlossen. Dafür bekräftigt es aber die zwingende und unmittelbare Wirkung des Tarifvertrags nach dem Günstigkeitsprinzip, wonach von den Normen eines Tarifvertrags nur zu Gunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Das hat sich bis heute nicht geändert.

Und die Zahlen? Von 1949 bis Ende 2004 sind mehr als 351.000 Tarifverträge abgeschlossen worden. 454 der gegenwärtig geltenden 61.888 Tarifverträge wurden für allgemein verbindlich erklärt. Folge: Zwei von drei Arbeitnehmern in Deutschland werden tarifgebunden beschäftigt.

Das Tarifvertragsgesetz als Tarifvertragsgesetz-Download (16 kb)

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