Rechtsquellen und Struktur des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem Gesetz zusammengefasst. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind vielmehr über viele Einzelgesetze verstreut, wie zum Beispiel Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Schwerbehindertengesetz und viele andere mehr. Zu diesen mehr für das Individualarbeitsrecht wesentlichen Gesetzen kommen jene, die sich auf das kollektive Arbeitsrecht beziehen. Dies sind in der Hauptsache: Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetze, Mitbestimmungsgesetze . Durch den europäischen Einigungsprozess bedingt kommen neue Rechtsquellen hinzu, z.B. aus dem EU-Vertrag oder aus Richtlinien, die dem nationalen Recht vorgehen. Weiterhin sind Rechtsverordnungen, z.B. die Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten. Doch damit nicht genug. Denn neben den geschriebenen gibt es auch ungeschriebene Quellen des Arbeitsrechts, z.B. Betriebsübungen oder mündliche Absprachen. Bei dieser Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vereinbarungen und Verträgen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Besonders dann, wenn in unterschiedlichen Quellen zu ein und derselben Frage verschiedene Regelungen festgeschrieben sind. Sie lässt sich durch einen Blick auf die 'Gesetzeshierarchie' sowie das Günstigkeitsprinzip beantworten.
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