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Entgeltordnung

01.02.2012
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 24.01.2012 in Frankfurt a. M. haben rund 80 Mitglieder der hessischen Tarifkommissionen von ver.di, GEW, GdP und IG BAU entschieden, jetzt mit einer breiten Mitgliederdiskussion über die Anforderungen an eine Entgeltordnung (= Eingruppierungsregelungen) auf der Grundlage des TV-H zu beginnen. Gleiches gilt für das Tarifrecht der Goethe-Universität Frankfurt a. M.
und der Technischen Universität Darmstadt. Die Diskussionen sollen bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Anfang 2013 werden dann die Diskussionsergebnisse der Einzelgewerkschaften zusammengefasst und daraus die Gesamtpositionierung der Gewerkschaften entwickelt. Damit wollen wir in 3 Schritten zu einer neuen Entgeltordnung kommen. Mehr Information im Flugblatt (pdf-download 423 kb)

21.01.2012
Die im Rahmen der Tarifeinigung 2011 mit den Ländern vereinbarte Entgeltordnung zum TV-L, wurde mittlerweile redaktionell abgeschlossen. Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. In Hessen wird sich die ver.di Tarifkommission am 24.01.2012 mit den Ergebnissen beschäftigen und das weitere Vorgehen für den Tarifbereich Hessen bewerten und beraten.

07.04.2011
Im Rahmen der Tarifrunde 2011 Land Hessen hat sich ver.di mit dem Land Hessen verständigt, im 4. Quartal 2011 Tarifgespräche zur Entgeltordnung auf der Grundlage des TV-H unter Berücksichtigung der entsprechenden Verhandlungen auf der Ebene der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aufzunehmen. Ca. ab Frühjahr 2012 sollen dann die eigentlichen Verhandlungen beginnen. Ziel ist es, die neuen Eingruppierungsregelungen nach Möglichkeit mit Wirkung zum 01.01.2014 in Kraft zu setzen. Die Frist für den Vollzug laufender Bewährungsaufstiege sowie für die Zahlung von Vergütungsgruppenzulagen wird bis zum 31.12.2012 verlängert. Über eine weitere Verlängerung ist im Rahmen der Tarifrunde des Jahres 2013 zu entscheiden.

01.01.2010
Ab dem 01.01.2010 gilt auch in Hessen zunächst einmal das Eingruppierungsrecht des BAT (z. B. Anlage 1 a zum BAT) bzw. des MTArb weiter. Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung auf der Grundlage des TV-H werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Verhandlungen auf der Ebene der TdL aufgenommen. Hier soll grundsätzlich kein Sonderweg beschritten werden.

 

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