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Entgeltordnung

20.12.2014
Zum Jahreswechsel erfolgt nochmals eine Information zur Entgeltordnung TV-H 600kb pdf-download. Hintergrund sind Irritationen, die aufgrund eines Rundschreibens des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport aufgetreten waren und zu Anfragen geführt haben.

09.11.2014
In den bisherigen ver.di Veröffentlichungen haben wir darüber informiert, dass am 10.10.14 in der abschließenden Verhandlungsrunde mit dem Land Hessen ein Ergebnis erzielt werden konnte.
Die ver.di Tarifkommission Land Hessen hat das Ergebnis am 23.10.14 bewertet und nach langer, ausführlicher Diskussion angenommen. Damit wird ver.di dem Verhandlungsergebnis innerhalb der vereinbarten Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien bis 31.10.14 zustimmen. Weitere Informationen in einem Flugblatt hier als pdf-Download mit 409kb

12.10.2014
Hessisches Tarifrecht komplett!
Eingruppierungsregelungen vereinbart.
Das aktuelle Flugblatt der ver.di Hessen hier als pdf-download mit 130 kb

10.10.2014
Hessisches Tarifrecht vervollständigt
Land und Gewerkschaften einigen sich auf Eingruppierung für Tarifbeschäftigte

Nach fast zweijährigen Verhandlungen haben sich das Land Hessen und die Gewerkschaften auf eine neuen Tarifvertrag zur Eingruppierung von Tarifbeschäftigten geeinigt. Für 45.000 Landesbeschäftigte ist damit die Lücke zum Tarifrecht der restlichen Bundesländer geschlossen. Nach der Einigung auf den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen im Jahr 2010 ist das Tarifrecht damit komplett.
ver.di Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die Gewerkschaften, Achim Meerkamp zu dem Ergebnis: „Da es im Vergleich zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (deren Mitglied das Land Hessen seit 2005 nicht mehr ist) an der einen oder anderen Stelle verbesserte Regelungen gibt, sind wir mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden. Wir konnten erreichen, dass es für viele, die seit 2010 eingestellt worden sind, Verbesserungen in ihrer Eingruppierung gibt. Es ist außerdem gut, dass es zukünftig keine unterschiedlichen Tarifwerke mehr für Angestellte und Arbeiter geben wird, und dass wir dieses Thema vor der nächsten Lohnrunde lösen konnten. Positiv ist auch, dass für einen großen Teil der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst eine Zulage von 50 Euro erreicht werden konnte.“ In der rund 200 Seiten starken Entgeltordnung werden Berufe und Tätigkeiten zum Beispiel von Beschäftigten im Verwaltungsdienst, in den Universitätsbibliotheken, im Techniker- und Ingenieursbereich oder im Straßenbetriebsdienst den bestehenden Lohntabellen zugeordnet.

31.08.2014
Nachdem alle Verhandlungstermine bzw. Gespräche auf sogenannter Arbeitsebene weitgehend abgeschlossen sind, wird es im Herbst (Anfang Oktober 2014) zu einer finalen Verhandlungsrunde zur Entgeltordnung in Hessen kommen. Details zum aktuellen Verhandlungsstand können derzeit leider nicht kommuniziert werden. Man kann aber davon auszugehen, dass sich der TV-H inhaltlich sehr stark an der TdL orientiert.

22.05.2014
Seit Mai werden die Gespräche zur Vereinbarung einer Entgeltordnung in Hessen fortgesetzt.Termine sind mit der Arbeitgeberseite  insgesamt bis Anfang Mitte Juli vereinbart. Wie es danach weitergeht, entscheidet zunächst die gemeinsame Verhandlungskommission aller beteiligten Gewerkschaften in einer ersten Berwertung. Erklärtes Ziel des ver.di Fachbereiches 06 ist es nach wie vor, bis zum Sommer zu einem Ergebnis zu kommen.

19.03.2014
Was ist eigentlich mit der Entgeltordnung TV-H?

In den zurückliegenden Monaten hat es keine Personalversammlung, ver.di- Mitgliederversammlung oder Vertrauensleutetreffen gegeben, wo diese Frage nicht angesprochen worden ist. Zudem fragen immer wieder Mitglieder an, wie es denn um die Entgeltordnung (EGO) steht, weil bspw. für sie keine Bewährungsaufstiege mehr bestehen (anders als bei übergeleiteten Tarifbeschäftigten, die unter die Geltung von § 8 und § 9 TVÜ-H fallen).
Der Sachverhalt ist wie folgt darstellbar:
➢Die Tarifvertragsparteien ver.di und Land Hessen hatten vereinbart, Tarifverhandlungen in der Absicht zu führen, dass eine EGO TV-H zum 01.01.2014 in Kraft gesetzt werden kann.
➢ver.di hat dazu nach umfassenden Beratungen in den Fachgremien sowie in Abstimmung mit den anderen beteiligten Gewerkschaften zum Jahreswechsel 2012/2013 einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt.
➢In 2013 haben wir in eng abgestimmten Zeiträumen Verhandlungen mit dem Land Hessen geführt. Zu den auf Arbeitsebene geführten Verhandlungen hat sich die Leitungsebene vor und nach den Landtagswahlen als nicht entscheidungsfähig erwiesen.
Auch nach dem Regierungswechsel haben wir bisher keine eindeutigen Signale, wie die Hessische Landesregierung sich positioniert, die offenen Verhandlungen zu einem Ergebnis zu bringen.
Nach der Beratung der ver.di Tarifkommission Land Hessen am 11.03.2014 ist es unser formuliertes Ziel, die Verhandlungen fortzuführen und bis zum Sommer 2014 zu einem Ergebnis zu kommen, das eine Entscheidung auf Spitzenebene ermöglicht.

06.11.2013
Bis zur Klärung darüber, wie sich die künftige Landesregierung zusammensetzt und wie der neue Innenminister heißen wird, bis dahin sind die weiteren Gespräche und Verhandlungen zur Entgeltordnung ausgesetzt.

17.08.2013
Bis zum Beginn der Sommerferien in Hessen, gab es eine Vielzahl von Gesprächen/Verhandlungen auf Arbeitsebene, d.h. Experten auf beiden Seiten arbeiteten Punkt für Punkt die einzelnen Bereiche/Berufsgruppen der Landesverwaltung ab. Einen Sachstand, der es erlaubt zum jetzigen Zeitpunkt etwas Inhaltliches zu veröffentlichen, gibt es derzeit leider nicht. Einzelne Sachstände zu unterschiedlichen Berufsgruppen zu veröffentlichen ist derzeit auch nicht sinnvoll, da alle Punkte letztlich unter dem Einigungsvorbehalt durch die jeweiligen Tarifkommissionen stehen. Zurzeit sind die Verhandlungen/Gespräche wegen der Sommerpause unterbrochen. Ob sie demnächst, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen, fortgesetzt werden ist derzeit noch offen.

28.01.2013
Hier das Flugblatt (pdf-download 385 kb) aus Anlass der Fortsetzung der Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-H

24.01.2012
Sie finden hier das Positionspapier des Landes Hessen/des HMdIuS (pdf-download 11 kb), das am 22.01.2013 den Gewerkschaften aus Anlass der Fortsetzung der Tarifverhandlungen zu einer Entgeltordnung zum TV-H überreicht wurde. Das gewerkschaftliche Positionspapier (pdf-download 663 kb), dass dem HMdIuS im Gegenzug ausgehändigt wurde finden Sie hier ebenfalls. Informationen zum Verhandlungsverlauf werden demnächst veröffentlicht.

01.02.2012
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 24.01.2012 in Frankfurt a. M. haben rund 80 Mitglieder der hessischen Tarifkommissionen von ver.di, GEW, GdP und IG BAU entschieden, jetzt mit einer breiten Mitgliederdiskussion über die Anforderungen an eine Entgeltordnung (= Eingruppierungsregelungen) auf der Grundlage des TV-H zu beginnen. Gleiches gilt für das Tarifrecht der Goethe-Universität Frankfurt a. M.
und der Technischen Universität Darmstadt. Die Diskussionen sollen bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Anfang 2013 werden dann die Diskussionsergebnisse der Einzelgewerkschaften zusammengefasst und daraus die Gesamtpositionierung der Gewerkschaften entwickelt. Damit wollen wir in 3 Schritten zu einer neuen Entgeltordnung kommen. Mehr Information im Flugblatt (pdf-download 423 kb)

21.01.2012
Die im Rahmen der Tarifeinigung 2011 mit den Ländern vereinbarte Entgeltordnung zum TV-L, wurde mittlerweile redaktionell abgeschlossen. Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. In Hessen wird sich die ver.di Tarifkommission am 24.01.2012 mit den Ergebnissen beschäftigen und das weitere Vorgehen für den Tarifbereich Hessen bewerten und beraten.

07.04.2011
Im Rahmen der Tarifrunde 2011 Land Hessen hat sich ver.di mit dem Land Hessen verständigt, im 4. Quartal 2011 Tarifgespräche zur Entgeltordnung auf der Grundlage des TV-H unter Berücksichtigung der entsprechenden Verhandlungen auf der Ebene der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aufzunehmen. Ca. ab Frühjahr 2012 sollen dann die eigentlichen Verhandlungen beginnen. Ziel ist es, die neuen Eingruppierungsregelungen nach Möglichkeit mit Wirkung zum 01.01.2014 in Kraft zu setzen. Die Frist für den Vollzug laufender Bewährungsaufstiege sowie für die Zahlung von Vergütungsgruppenzulagen wird bis zum 31.12.2012 verlängert. Über eine weitere Verlängerung ist im Rahmen der Tarifrunde des Jahres 2013 zu entscheiden.

01.01.2010
Ab dem 01.01.2010 gilt auch in Hessen zunächst einmal das Eingruppierungsrecht des BAT (z. B. Anlage 1 a zum BAT) bzw. des MTArb weiter. Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung auf der Grundlage des TV-H werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Verhandlungen auf der Ebene der TdL aufgenommen. Hier soll grundsätzlich kein Sonderweg beschritten werden.

 

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