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Aktuelles 2017

16.10.2017
Mit beigefügter Information wird darüber informiert, dass als sogenannte „Vorabregelung“ nunmehr die Fachkräftezulage angewendet werden kann – und damit eine weitere Verabredung und Strukturverbesserung als Ergebnis der Tarifeinigung am 03.03.2017 umgesetzt werden kann. pdf-Datei

6.09.2017
Am 04.09.2017 fanden die letzten Redaktionsverhandlungen mit dem Hess. Innenministerium statt. Die ver.di Tarifkommission hat am 06.09.2017 die Ergebnisse einstimmig gebilligt und damit den Weg für das Unterschriftsverfahren freigemacht.

07.07.2017
Die Redaktionsverhandlungen mit dem Hessischen Innenministerium haben am 27./28.06.2017 stattgefunden, aber noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt. Zu den vom Hessischen Innenministerium vorgelegten Änderungs-TVs, die für die Umsetzung der Eckpunktevereinbarung als Verhandlungsergebnis am 03.03.2017 erforderlich sind (z.B. Änderungstarifvertrag zu TV-H, TVÜ-H, TVA–H BBiG, TV Personenkraftfahrer usw.) konnten weitgehende, aber nicht in allen Fällen abschließende Einigungen erzielt werden. Für den TV Freifahrtberechtigung ist noch kein Entwurf vom Land Hessen vorgelegt worden. Die Redaktionsverhandlungen sollen nun am 04.09.2017 fortgeführt werden. Weitere Informationen im Flyer (pdf-download)

24.05.2017
Entgeltsteigerungen ab 1. März 2017 werden im Mai ausgezahlt - aber: wie geht es weiter?
Das Eckpunktepapier der Tarifeinigung zwischen ver.di und dem Land Hessen vom 03.03.2017 hat viele und sehr unterschiedliche Tarifansprüche beinhaltet.

Die Entgelterhöhungen, die mit der Einigung vom 03.03.2017 vereinbart worden sind, hat ver.di zeitnah mit dem hessischen Ministerium abstimmen können. Auch wenn noch keine unterschriebenen Tarifverträge vorliegen, ist deshalb die Nachzahlung ab 01.03.2017 mit dem Mai Entgelt unter Vorbehalt zahlbar gemacht worden.

Dies betrifft:
- die Tabellenentgelte nach TV-H werden um mindestens 75.- € bzw. 2,0 % erhöht.
- die Ausbildungsvergütung nach BBiG (HWO) erhöhen sich um jeweils 30.- € pro Ausbildungsjahr

Ferner werden entsprechend der Vereinbarung vom 3.3.2017 angepasst:
- die Garantiebeträge nach § 17, Abs. 4, Satz 2, TV-H,
- die Bereitschaftsdienstentgelte,
- die die Bemessungsgrundlage der Lohnzuschläge nach § 1 Abs. 2 TV Z zum MTL
- und die Besitzstandszulage nach den §§ 9 und 11 TVÜ-H

Ebenfalls angepasst werden die Pauschalentgelte für Personenkraftwagenfahrer. Auch die individuellen Zwischen-und Endstufen werden entsprechend angehoben. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Entgelterhöhung ratierlich berechnet vorgenommen.

Diese wesentlichen Änderungen der Tarifeinigung vom 03.03.2017 sind somit bereits auf den Weg gebracht worden.

Die Redaktionsverhandlungen zu den weiteren Vereinbarungen werden sich verzögern und erst Ende Juni 2017 stattfinden. Daraus folgt, dass weitere Umsetzungen des Tarifergebnisses erst danach stattfinden werden. Im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Tarifbeschäftigte des Landes Hessen gilt es festzustellen, dass die nach Nr. 4 der Eckpunktever- einbarung getroffenen Regelungen gelten werden. In einem Tarifgespräch zwischen ver.di und dem Innenressort konnten weitere Klärungen erfolgen. Demnach ist nicht beabsichtigt, die „Freifahrtregelung“ in den Mantel des TV-H zu übernehmen. Sie soll als eigenständiger, ergänzender Tarifvertrag zum TV-H geregelt werden. Die weiteren Ausgestaltungen werden in den Redaktionsverhandlungen Ende Juni 2017 einbezogen.

Information für Tarif Beschäftigte im hessischen Justizvollzug: Auch Vollzugszulage ist geeint - 131,20 € ab 1. März 2017

Ergänzend wollen wir die Tarifbeschäftigten im Justizvollzug im Geltungsbereich des TV-H davon in Kenntnis setzen, dass auch die am 03.03.2017 in der Tarifeinigung zwischen ver.di und dem Land Hessen vereinbarte „Vollzugszulage“ rückwirkend ab 01.03.2017 in Höhe von 131,20 € gewährt wird.

Die Vollzugszulage steht den Beschäftigten zu, die entsprechende Aufgaben wie die Beamtinnen und Beamten wahrnehmen, die eine solche Zulage erhalten.

Die Vollzugszulage vermindert sich in bestimmten Fällen wie folgt:
- wenn bei den nach Teil I oder II der Entgeltordnung zum TV-H eingruppierten Beschäftigten für denselben Zeitraum eine Wechselschicht - oder Schichtzulage zusteht, um die Hälfte dieser Zulage
- eine Wechselschichtzulage bei den nach Teil IV der Entgeltordnung zum TV-H eingruppierten Beschäftigten zusteht, um 25,56 €
- eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 4 zu Teil IV der Entgeltordnung zum TV H zusteht, um 46,02 €
- eine Gefahrenzulage nach § 1 Abs. 1 Nummer 5 des TV zu § 33 Abs. 1 Buchstabe c BAT zusteht, um 15,34 €
- einen Zuschlag nach Abschnitt F Nr. 2 der Anlage zum Tarifvertrag über die Lohnzuschläge gemäß § 29 MTL II (TVZ zum MTL) zusteht um 15,34 €.

05.04.2017
Am 04.04.2017 hat die Tarifkommission Land Hessen der ver.di einstimmig dem Tarifabschluss mit dem Land Hessen zugestimmt. Vorausgegangen war eine Mitgliederbefragung in der über 90% Mitglieder dem erzielten Tarifkompromiss zugestimmt haben.

18.03.2017
Aufgrund der Erklärungsfrist bis 07.04.2017 können offiziell noch keine Tariftabellen zur Verfügung gestellt werden. Brutto/Nettoberechnungen können Sie aber bereits auf der Website ÖFFENTLICHER DIENST.INFO vornehmen.
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08.03.2017
Leider ist bei der Erstellung des Flugblattes ein Fehler unterlaufen. Deshalb hier die korrigierte Fassung noch einmal. Der Fehler bezog sich auf die Darstellung der stufengleichen Höhergruppierung. Diese gilt bereits ab 01.03.2017.

04.03.2017
Landesbeschäftigte bekommen 4,2 Prozent mehr - Freifahrtregelung in öffentlichen Verkehrsmitteln

 
Die Gewerkschaften haben mit dem Land Hessen einen Tarifabschluss erzielt. Demnach erhalten die rund 45.000 Landesbeschäftigten in zwei Stufen 4,2     Prozent mehr Geld. Zum 1.März steigen die Gehälter um 2 Prozent, mindestens um 75 Euro. Ab dem 1.Februar 2018 steigen sie um weitere 2,2 Prozent. Für Auszubildenden steigen die Vergütungen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 35 Euro.

  1. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine neue Stufe 6 eingeführt.
  2. Ab dem 1.März 2018 01.März 2017 erfolgen Höhergruppierungen unter Beibehaltung der gleichen Stufe (stufengleiche Höhergruppierung).
  3. Ab dem 1.Januar 2018 können Landesbeschäftigte die öffentlichen Nahverkehrsmittel in ganz Hessen kostenfrei nutzen.

Der Verhandlungsführer für die Gewerkschaften, Wolfgang Pieper: „Der Abschluss erreicht das Niveau des Abschlusses der anderen Bundesländer in der Tarifgemeinschaft der Länder. Wir konnten sogar noch einige Regelungen treffen, die über den TdL-Abschluss hinausgehen. Das Ergebnis ist insofern ein großer Erfolg unserer Verhandlungen und der Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv in die Tarifauseinandersetzung eingemischt haben.“
 
In den Tarifvertrag aufgenommen wurde im Bereich der Regelungen zu Dienstkleidung ebenfalls ein Verbot, das Gesicht im Dienst zu verhüllen. Wolfgang Pieper: „Hier geht es darum, dass Amtsträger klar erkennbar sein sollen. Es geht darum, wie tritt der Staat in Form seiner Beschäftigten den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber? Die Beschäftigten sollen für den Bürger klar erkennbar sein. Von dieser Regelung sind Trägerinnen von Kopftüchern nicht betroffen. Wir betrachten das in dieser Form als eine gesellschaftlich adäquate Regelung. Für das Land war es eine Bedingung, um überhaupt zu einem tragfähigen Abschluss zu kommen.“
 
ver.di wird zu dem Tarifergebnis seine Mitglieder befragen. Sie werden es in den nächsten Wochen bewerten und darüber abstimmen. Dann wird die hessische Tarifkommission endgültig über die Annahme entscheiden.
 
Der hessische ver.di Landesbezirksleiter Jürgen Bothner fordert die Landesregierung auf, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten zu übertragen.“Es ist unerträglich, dass die hessischen Beamten die gleiche Arbeit verrichten wie Landes- oder Kommunalbeschäftigte und trotzdem nicht gleich bezahlt werden. Das muss ein Ende haben. Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“

08.02.2017
Landesbeschäftigte Hessen: 2.000 Warnstreikende
Flyer

03.02.2017
Tarifrunde mit dem Land Hessen: Warnstreik am 8.2. - zentrale Demonstration in Wiesbaden

In der Tarifrunde für die 45.000 hessischen Landesbeschäftigten ruft ver.di für kommenden Mittwoch, den 8.2. ganztägig zu Warnstreiks auf. Davon betroffen sind Dienststellen des Landes, Straßenmeistereien, Regierungspräsidien, Universitäten, sowie die Frankfurter Universitätsklinik.
ver.di Hessen Tarifkoordinator Jens Ahäuser: "Mit diesem Streik wollen wir auf die Forderungen der hessischen Beschäftigten aufmerksam machen. Denn in der 1. Verhandlungsrunde am vergangenen Freitag hat das Land kein Angebot vorgelegt und unsere Forderungen als Überforderung zurückgewiesen. Wir haben bewusst den 8.2. als Streiktag gewählt. Damit stellen wir noch vor unserem zweiten hessischen Verhandlungstermin am 2.März Öffentlichkeit her. Gleichzeitig solidarisieren wir uns mit den Beschäftigten sämtlicher anderer Bundesländer, die am selben Tag für ihre Forderungen gegenüber der Tarifgemeinschaft der Länder auf die Straße gehen."

Die hessischen Streikenden fahren aus allen Landesteilen mit Bussen nach Wiesbaden, wo eine zentrale Demonstration stattfindet. Dazu erwartet ver.di bis zu 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Demonstration beginnt um 11.00 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz mit einer Kundgebung. Anschließend ziehen die Demonstrierenden durch die Innenstadt wieder zurück zum Bahnhof.

ver.di fordert für die hessischen Landesbeschäftigten 6 Prozent mehr Lohn. Dabei sollen die unteren Einkommen stärker berücksichtigt werden. Die Ausbildungsentgelte sollen um 90 Euro steigen. Außerdem wollen die Gewerkschaften unter anderem ab der Gehaltsstufe 9 (bis 15) eine weitere Erfahrungsstufe (Stufe 6, bisher nur 5 Stufen) einführen. Damit sollen vergleichbare Bedingungen zu Bundes- und Kommunaldienststellen geschaffen werden, bei denen es diese Erfahrungsstufe bereits gibt.
Der öffentliche Dienst sieht in einer Gehaltsstufe mehrere Erfahrungsstufen vor. Dabei steigt das Gehalt nach Beschäftigungszeiten automatisch.

27.01.2017
In Wiesbaden haben die Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten begonnen. Die Runde vertagte sich erwartungsgemäß, nachdem die Gewerkschaften dem Minister ihre Forderungen vorgetragen haben und er erste Stellung dazu bezog, ohne jedoch ein Angebot vorzulegen. Verhandlungsführer und ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper: „In den entscheidenen Punkten haben wir noch große Differenzen, wie bei der möglichen Erhöhung der Entgelte und der Vereinbarung einer sozialen Komponente.
Mit Blick auf die Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fachkräften für den öffentlichen Dienst halten wir das für unzureichend. Die derzeit gute wirtschaftliche Situation und die sprudelnden Steuereinnahmen lassen es zu, hier stärker an die Einkommen der privaten Wirtschaft anzugleichen, um die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Schon heute ist es schwierig IT-Beschäftigte, Ingenieure, Facharbeiter, Feuerwehrleute Pflegekräfte und Erzieherinnen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.“
ver.di fordert für die rund 45.000 Landesbeschäftigten 6 Prozent mehr Lohn. Dabei sollen die unteren Einkommen stärker berücksichtigt werden. Die Ausbildungsentgelte sollen um 90 Euro steigen. Außerdem wollen die Gewerkschaften unter anderem ab der Gehaltsstufe 9 (bis 15) eine weitere Erfahrungsstufe (Stufe 6, bisher nur 5 Stufen) einführen. Damit sollen vergleichbare Bedingungen zu Bundes- und Kommunaldienststellen geschaffen werden, bei denen es diese Erfahrungsstufe bereits gibt.
Der öffentliche Dienst sieht in einer Gehaltsstufe mehrere Erfahrungsstufen vor. Dabei steigt das Gehalt nach Beschäftigungszeiten automatisch.
Die zweite Verhandlungsrunde findet am 2. und 3.März in Dietzenbach statt.

Das Flugblatt zum Verhandlungsauftakt finden alsSie pdf-download hier

16.01.2017
Am 27.01.2017 ist Verhandlungsauftakt der diesjährigen Tarifrunde in Hessen mit dem Hess. Innenminister in Wiesbaden.


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