Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wird seit der Unterzeichnung des Tarifvertrages der Länder am 19.05.2006 nicht mehr weiter entwickelt. Gleichwohl gilt bis zur Einführung der neuen Entgeltordnung das alte Eingruppierungsrecht des BAT weiter. So finden Sie z.B. unter Stichworte BAT die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe aus der Eingruppierungssysthematik des BAT.
Der (gute?) alte BAT -Download (320 kb)
Zurzeit noch gültig § 22 BAT Eingruppierung
Die letzten gültigen BAT-Tariftabellen in Hessen Stand April 2009 gibt es hier
Anmerkung: Der BAT wurde in Hessen noch bis zum 31.12.2009 angewendet. Nicht auszuschliessen ist, dass der BAT noch in kleineren Einrichtungen (eingetragene Vereine, kirchliche Einrichtungen) Anwendung findet. Zumeist handelt es sich dabei um Einrichtungen die keiner Tarifbindung unterliegen und die früher der einfachheithalber den BAT angewendet haben.
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