Ralf.Beratung und Moderation
Impressum
BuiltWithNOF
1und1 Internetshop von Ralf Barthel
Der Bundesangestelltentarifvertrag

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wird seit der Unterzeichnung des Tarifvertrages der Länder am 19.05.2006 nicht mehr weiter entwickelt. Gleichwohl gilt bis zur Einführung der neuen Entgeltordnung das alte Eingruppierungsrecht des BAT weiter. So finden Sie z.B. unter Stichworte BAT die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe aus der Eingruppierungssysthematik des BAT.

Der (gute?) alte BAT Kompletter BAT-Download (320 kb)

Zurzeit noch gültig §  22 BAT Eingruppierung

Die letzten gültigen BAT-Tariftabellen in Hessen Stand April 2009
gibt es hier

Anmerkung: Der BAT wurde in Hessen noch bis zum 31.12.2009 angewendet. Nicht auszuschliessen ist, dass der BAT noch in kleineren Einrichtungen (eingetragene Vereine, kirchliche Einrichtungen) Anwendung findet. Zumeist handelt es sich dabei um Einrichtungen die keiner Tarifbindung unterliegen und die früher der einfachheithalber den BAT angewendet haben.

 

zurück zur Moderationswand
zurück zur Willkommensseite
Alternativ mit der Backspace-Taste zur Seite vorher

 

[Tarifvertrag Hessen] [Aktuelles 2017] [Arbeitsrecht] [Auszubildende] [B A T] [§ 22 BAT] [Stichworte BAT] [Rechtsbegriffe] [Entgeltordnung] [Fragen und Antworten] [Tabellen Überleitung] [Tabellen 2011] [Tabellen 2012] [Tabellen ab 2013] [TV - H] [TVA-H BBiG] [TVA-H Pflege] [PKW-Fahrer TV-H] [TV Praktikantinnen] [TVÜ - H] [TV-EntgeltU-H] [Zusatzversorgung]
Zum Landesfachbereich Bund und Land Hessen

 

Arbeitnehmerinnen gehören in die ver.di

 

Zum TV-H