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TVÜ - H

Tarifvertrag
zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H
und zur Regelung des Übergangsrechts
(TVÜ-H)

vom 1. September 2009

zwischen
 

dem Land Hessen,
vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport

- einerseits -

 
und


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - vertreten durch die Landesbezirksleitung Hessen, Frankfurt am Main
GdP, Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen
GEW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand - IG BAU

- andererseits - 

 
wird Folgendes vereinbart:

 

Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1      Geltungsbereich
§ 2      Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-H
2. Abschnitt
Überleitungsregelungen

§ 3      Überleitung in den TV-H
§ 4      Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen
§ 5      Vergleichsentgelt
§ 6      Stufenzuordnung der Angestellten
§ 7      Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter
3. Abschnitt
Besitzstandsregelungen

§ 8      Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege
§ 9      Vergütungsgruppenzulagen
§ 10    Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit
§ 11    Kinderbezogene Entgeltbestandteile
§ 12    Strukturausgleich
§ 13    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 14    Beschäftigungszeit
§ 15    Urlaub
§ 16    Abgeltung
4. Abschnitt
Sonstige vom TV-H abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen

§ 17    Eingruppierung
§ 18    Vorübergehende  Übertragung  einer  höherwertigen  Tätigkeit  nach  dem  31.  Dezember 2009
§ 19    Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü
§ 20    Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte
§ 21    Jahressonderzahlung im Jahre 2010
§ 22    Abrechnung unständiger Bezügebestandteile 
§ 23    Bereitschaftszeiten
§ 24    (unbesetzt)
§ 25    Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a, SR 2 b, SR 2 m und SR 2 o BAT und der SR 2 a, SR 2 b und SR 2 l der Anlage 2 Abschnitt B MTArb 
§ 26    Beschäftigte im Vollstreckungsdiens
§ 27    Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse 
§ 28    Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung 
§ 28a   Übergangsregelungen aufgrund der geänderten Arbeitszeit gemäß § 6 Absatz 1 TV-H
§ 28b   Übergangsregelung für übergeleitete Beschäftigte i.S.v. § 6 Absatz 5 TV-H
§ 29    (unbesetzt)
5. Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschrift

§ 30    Inkrafttreten, Laufzeit
6. Abschnitt Dieser Abschnitt wird zurzeit noch nicht bearbeitet
Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken in § 41 TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts

§ 31    Geltungsbereich
§ 32    Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch § 41 TV-H 
§ 33    Überleitung in den § 41 TV-H 
§ 34    Entgeltgruppenzuordnung (Eingruppierung)
§ 35    Stufenzuordnung
§ 36    Vergleichsentgelt
§ 37    Kinderbezogene Entgeltbestandteile
§ 38    Strukturausgleich
§ 39    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 40    Beschäftigungszeit
§ 41    Urlaub
§ 42    Abgeltung
§ 43    Abrechnung unständiger Bezügebestandteile
§ 44    Nebentätigkeiten
§ 45    Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung
§ 46    Auszahlung des Entgelts
§ 47    Inkrafttreten, Laufzeit
Anlagen 1
Anlage 1 Teil A          Ersetzte Tarifverträge
Anlage 1 Teil B          Ersetzte Tarifverträge bzw. Tarifvertragsregelungen
Anlage 1 Teil C          Fortgeltende Tarifverträge
Anlage 2

Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember 2009/1. Januar 2010 vorhandene Beschäftigte
  - Teil A     Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B
  - Teil B     Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt
Anlage 3
noch nicht eingepflegt
Strukturausgleiche für Angestellte
Anlage 4

Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen  für  ab  dem  1.  Januar  2010  stattfindende  Eingruppierungsvorgänge
  - Teil A     Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B
  - Teil B     Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt
Anlage 5
noch nicht eingepflegt
KR-Anwendungstabelle
  - Teil A     Gültig für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 28. Februar 2010
  - Teil B     Gültig ab 1. März 2010

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