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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) vom 1. September 2009
zwischen
dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport
- einerseits -
und
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - vertreten durch die Landesbezirksleitung Hessen, Frankfurt am Main GdP, Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen GEW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand - IG BAU
- andererseits -
wird Folgendes vereinbart:
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-H 2. Abschnitt Überleitungsregelungen § 3 Überleitung in den TV-H § 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen § 5 Vergleichsentgelt § 6 Stufenzuordnung der Angestellten § 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter 3. Abschnitt Besitzstandsregelungen § 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege § 9 Vergütungsgruppenzulagen § 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit § 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile § 12 Strukturausgleich § 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall § 14 Beschäftigungszeit § 15 Urlaub § 16 Abgeltung 4. Abschnitt Sonstige vom TV-H abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen § 17 Eingruppierung § 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. Dezember 2009 § 19 Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü § 20 Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte § 21 Jahressonderzahlung im Jahre 2010 § 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile § 23 Bereitschaftszeiten § 24 (unbesetzt) § 25 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a, SR 2 b, SR 2 m und SR 2 o BAT und der SR 2 a, SR 2 b und SR 2 l der Anlage 2 Abschnitt B MTArb § 26 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst § 27 Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse § 28 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung § 28a Übergangsregelungen aufgrund der geänderten Arbeitszeit gemäß § 6 Absatz 1 TV-H § 28b Übergangsregelung für übergeleitete Beschäftigte i.S.v. § 6 Absatz 5 TV-H § 29 (unbesetzt) 5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift § 30 Inkrafttreten, Laufzeit 6. Abschnitt Dieser Abschnitt wird zurzeit noch nicht bearbeitet Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken in § 41 TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts § 31 Geltungsbereich § 32 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch § 41 TV-H § 33 Überleitung in den § 41 TV-H § 34 Entgeltgruppenzuordnung (Eingruppierung) § 35 Stufenzuordnung § 36 Vergleichsentgelt § 37 Kinderbezogene Entgeltbestandteile § 38 Strukturausgleich § 39 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall § 40 Beschäftigungszeit § 41 Urlaub § 42 Abgeltung § 43 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile § 44 Nebentätigkeiten § 45 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung § 46 Auszahlung des Entgelts § 47 Inkrafttreten, Laufzeit Anlagen 1 Anlage 1 Teil A Ersetzte Tarifverträge Anlage 1 Teil B Ersetzte Tarifverträge bzw. Tarifvertragsregelungen Anlage 1 Teil C Fortgeltende Tarifverträge Anlage 2 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember 2009/1. Januar 2010 vorhandene Beschäftigte - Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B - Teil B Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt Anlage 3 noch nicht eingepflegt Strukturausgleiche für Angestellte Anlage 4 Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. Januar 2010 stattfindende Eingruppierungsvorgänge - Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B - Teil B Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt Anlage 5 noch nicht eingepflegt KR-Anwendungstabelle - Teil A Gültig für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 28. Februar 2010 - Teil B Gültig ab 1. März 2010
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