Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) vom 1. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung zwischen
dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport
- einerseits -
und
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - vertreten durch die Landesbezirksleitung Hessen, Frankfurt am Main GdP, Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hessen GEW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand - IG BAU
- andererseits -
wird Folgendes vereinbart:
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-H 2. Abschnitt Überleitungsregelungen § 3 Überleitung in den TV-H § 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen § 5 Vergleichsentgelt § 6 Stufenzuordnung der Angestellten § 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter 3. Abschnitt Besitzstandsregelungen § 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege § 9 Vergütungsgruppenzulagen § 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit § 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile § 12 Strukturausgleich § 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall § 14 Beschäftigungszeit § 15 Urlaub § 16 Abgeltung 4. Abschnitt Sonstige vom TV-H abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen § 17 Eingruppierung § 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. Dezember 2009 § 19 Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü § 20 Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte § 21 Jahressonderzahlung im Jahre 2010 § 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile § 23 Bereitschaftszeiten § 24 (unbesetzt) § 25 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a, SR 2 b, SR 2 m und SR 2 o BAT und der SR 2 a, SR 2 b und SR 2 l der Anlage 2 Abschnitt B MTArb § 26 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst § 27 Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse § 28 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung § 28a Übergangsregelungen aufgrund der geänderten Arbeitszeit gemäß § 6 Absatz 1 TV-H § 28b Übergangsregelung für übergeleitete Beschäftigte i.S.v. § 6 Absatz 5 TV-H § 29 (unbesetzt) 5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift § 30 Inkrafttreten, Laufzeit 6. Abschnitt Dieser Abschnitt wird zurzeit noch nicht bearbeitet Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken in § 41 TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts § 31 Geltungsbereich § 32 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch § 41 TV-H § 33 Überleitung in den § 41 TV-H § 34 Entgeltgruppenzuordnung (Eingruppierung) § 35 Stufenzuordnung § 36 Vergleichsentgelt § 37 Kinderbezogene Entgeltbestandteile § 38 Strukturausgleich § 39 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall § 40 Beschäftigungszeit § 41 Urlaub § 42 Abgeltung § 43 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile § 44 Nebentätigkeiten § 45 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung § 46 Auszahlung des Entgelts § 47 Inkrafttreten, Laufzeit Anlagen 1 Anlage 1 Teil A Ersetzte Tarifverträge Anlage 1 Teil B Ersetzte Tarifverträge bzw. Tarifvertragsregelungen Anlage 1 Teil C Fortgeltende Tarifverträge Anlage 2 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember 2009/1. Januar 2010 vorhandene Beschäftigte - Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B - Teil B Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt Anlage 3 noch nicht eingepflegt Strukturausgleiche für Angestellte Anlage 4 Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. Januar 2010 stattfindende Eingruppierungsvorgänge - Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B - Teil B Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt Anlage 5 noch nicht eingepflegt KR-Anwendungstabelle - Teil A Gültig für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 28. Februar 2010 - Teil B Gültig ab 1. März 2010
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 01.01.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
zurück zur Moderationswand zurück zur Willkommensseite Alternativ mit der Backspace-Taste zur Seite vorher
|