19.09.2011 Seit heute Mittag steht das Tarifergebnis für eine Gefahrenzulage und pauschalisierte Erschwerniszuschläge für Beschäftigte im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung. Damit ist der letzte noch offene Punkt aus dem „Einigungspapier“ zur Tarifrunde 2011 zwischen ver.di und dem Land Hessen umgesetzt. Es wurde ein neuer § 50 in den TV-H eingepflegt. Weitere Informationen können dem Flugblatt (pdf-download 339 kb) und der heutigen Pressemitteilung entnommen werden
15.09.2011 Die im Jahre 2008 begonnene Auseinandersetzung um die Frage, ob das System des nach dem Lebensalter bestimmten Aufstiegs innerhalb einer Vergütungsgruppe des BAT (§ 27 Abschn. A Abs. 1 Satz 1, 2 BAT) eine Diskriminierung wegen Alters darstellt geht dem Ende entgegen. Der EuGH hat mit Urteil v. 08.09.2011 entschieden, dass dieses System einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters darstellt(e). Gleichzeitig hat er das System der Überleitung in neues Tarifrecht (TVöD, TV-L,TV-H) akzeptiert. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere auch die Konsequenzen für Hessen, können einem Flugblatt (pdf-download 343 kb) entnommen werden.
Ein “TS berichtet” für den Bereich Bund, VKA und TV-L gibt es hier
13.08.2011 Die Aussetzung der Wehrpflicht hat zu einer Reihe von Änderungen geführt, die neue Regelungen und Bestimmungen für die neuen Dienste und Dienstformen mit sich bringen, auf der anderen Seite aber auch Folgen für Besitzstandsregelungen im Zusammenhang mit kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nach sich ziehen können. Mehr im Flyer (pdf-download 370 kb)
07.08.2011 Die Ergebnisse der Tarifeinigung vom 05. April sind nun komplett eingepflegt. Sofern nichts anderes angegeben, sind die einzelnen Seiten auf dem Rechtsstand vom 06.05.2011.
18.07.2011 Die Tarifeinigung vom 05.04.2011 wurde weitgehend eingepflegt. Ferner stehen Ihnen die ersten Tabellen für 2011 zur Verfügung. Weitere Ergänzungen folgen.
03.07.2011 Das Unterschriftsverfahren ist abgeschlossen, die Tarifrunde 2011 damit entgültig beendet. In der nächsten Zeit wird diese Website aktualisiert und dem neuen Tarifstand angepasst. Für Auszubildende gibt es künftig eine eigene Unterseite
22.05.2011 Nachdem die Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis 2011 abgeschlossen ist, hat es u.a. Redaktionsgespräche gegeben und wurde das Unterschriftsverfahren zu den einzelnen Tarifverträgen eingeleitet. Sobald das Unterschriftsverfahren abgeschlossen ist, erfolgt eine Aktualisierung dieser Website.
07.04.2011 Die Tarifrunde 2011 in Hessen wurde am 05.04.2011 erfolgreich beendet. Anschluss gesichert - eigene Akzente gesetzt! Mehr Informationen unter Tarifrunde Hessen 2011
23.01.2011 Die 4. Auflage des Readers zum TV-H, TVÜ-H etc. (Stand: Januar 2011) wurde vor einigen Tagen veröffentlicht. Die 4. aktualisierte Auflage des ver.di-readers kann als pdf-Datei (etwa 990 kb) unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden: reader(at)tarifvertrag-hessen.de. Der Versand erfolgt ausschließlich an ver.di Mitglieder unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer und zuständigen ver.di Bezirksverwaltung. Ohne diese beiden Angaben erfolgt kein Versand. Angaben wie verdi-Mitglied, Vertrauensfrau/-mann, Personalratsmitglied etc. sind leider nicht ausreichend und werden vom System ignoriert. Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Versand ausschließlich als pdf-Datei per Email an die jeweilige Email-Absenderadresse. Ein Postversand, der Versand an eine andere oder mehrere E-Mail-Adresse(n) oder in einem anderen Dateiformat ist nicht möglich. Auch die Bestellung anderer Materialien ist nicht möglich. Solche Bestellungen werden ignoriert. Einzelanfragen zum neuen Tarifvertrag können ebenfalls nicht beantwortet werden. Der Versand erfolgt automatisiert ein bis zweimal die Woche. Die Emailadresse reader(at)tarifvertrag-hessen.de dient ausschließlich dem Versand.
18.01.2011 Urteil zur Jahressonderzahlung bei Unterbrechungen Zum Ende des abgelaufenen Jahres gab es noch eine wichtige Meldung über ein rechtskräftiges Urteil des LAG Rheinland-Pfalz zur Jahressonderzahlung. Dieses Urteil bezieht sich zunächst einmal nur auf den TVöD bzw TV-L. Da aber die dem Urteil zu Grunde liegenden Paragraphen inhaltlich weitgehend identisch sind mit denen des neuen TV-H, ist davon auszugehen, dass die Gerichte für Hessen gleichlautende Urteilen erlassen würden. Sollte das Land Hessen nicht von sich aus die neuere Rechtsprechung anwenden, bleibt den Betroffenen nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. In jedem Fall sollten jetzt alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis 2010 mindestens einen vollen Kalendermonat (wegen eines befristeten Vertrages mit dem Land Hessen) unterbrochen war, ihre Entgeltabrechnung für November 2010 auf Korrektheit des Betrages der Jahressonderzahlung hin überprüfen.
Wegen der Fälligkeit der Jahressonderzahlung mit dem Tabellenentgelt für November (§§ 20 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H) sind eventuelle Fehlbeträge bis spätestens 31. Mai 2011 schriftlich beim Arbeitgeber geltend zu machen (§§ 37 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Dieses urteil ist in den Erläuterungen zur Jahressonderzahlung noch eingearbeitet.
Die Erläuterungen zur Jahressonderzahlung wurden entsprechend überarbeitet.
01.01.2011 Zum Ende des abgelaufenen Jahres ist noch eine wichtige Meldung über ein rechtskräftiges Urteil des LAG Rheinland-Pfalz zur Jahressonderzahlung eingegangen. Außer dem TS berichtet 065/2010 liegen mir noch keine weiteren Informationen vor. Allen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis 2010 mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen war, wird deshalb empfohlen ihre Entgeltabrechnung für November 2010 auf Korrektheit des Betrages der Jahressonderzahlung hin zu überprüfen. Wegen der Fälligkeit der Jahressonderzahlung mit dem Tabellenentgelt für November (§§ 20 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H) sind eventuelle Fehlbeträge bis spätestens 31. Mai 2011 schriftlich beim Arbeitgeber geltend zu machen (§§ 37 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Dieses Urteil ist in den Erläuterungen zur Jahressonderzahlung noch nicht eingearbeitet.
01.01.2011 Aktuelles aus den Vorjahren 2009 und 2010 finden Sie ab heute hier.
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