Ralf.Beratung und Moderation
Impressum
BuiltWithNOF
1und1 Internetshop von Ralf Barthel
Aktuelles 2012 zum Tarifrecht in Hessen

01.02.2012
Jetzt Mitgliederdiskussion zur Entgeltordnung in Hessen beginnen. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 24.01.2012 in Frankfurt a. M. haben rund 80 Mitglieder der hessischen Tarifkommissionen von ver.di, GEW, GdP und IG BAU entschieden, jetzt mit einer breiten Mitgliederdiskussion über die Anforderungen an eine Entgeltordnung (= Eingruppierungsregelungen) auf der Grundlage des TV-H zu beginnen. weiterlesen

21.01.2012
Wie im übrigen neuen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L) haben wir auch im TV-H einen sogen. „Strukturausgleich“  vereinbart. Er soll grundsätzlich berufliche Entwicklungsperspektiven, die mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifrechts nicht mehr zu  realisieren waren, finanziell mildern. Weitestgehend wird mit der Zahlung des Strukturausgleiches am 01.01.2012 begonnen. In diesem Fall bedarf es keines Antrags seitens des bzw. der Beschäftigten, es ist ein Automatismus. Ob der Ausgleich zusteht, in welcher Höhe und  wie lange er gezahlt wird ergibt sich aus der Anlage 3 zum TVÜ-H (pdf-download 3 MB)

13.01.2012
Willkommen 2012: dem Jahr der Einkommenszuwächse
Das Jahr 2012 wird für alle Tarifbeschäftigten des Landes aus ganz unterschiedlichen Gründen zu einem aus finanzieller  Sicht  sehr  guten  Jahr  werden.  Zu  verschiedenen  Zeitpunkten  ist  mit  Einkommenszuwächsen  aus  unterschiedlichen  Gründen  und  in  unterschiedlicher  Höhe  zu  rechnen.  Nicht  alles  betrifft  jede  und  jeden,  aber  doch viele. Einzelheiten im Flyer (pdf-download 475 kb)

12.01.2012
BAG-Entscheidung zu den Lebensalterstufen nach § 27 BAT
Der  Europäische  Gerichtshof  (EuGH)  hatte  mit  Urteil  vom  8.  September  2011  festgestellt,  dass  das frühere System der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen in § 27 BAT/BAT-O (Bund/Länder) eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Lebensalters darstellt, die Weiterwirkung dieser Vorschriften durch die Regelungen über das Vergleichsentgelt im TVÜ-Bund aber aufgrund des legitimen Zwecks der Besitzstandswahrung für die vorhandenen, in das neue Recht zu überführenden Beschäftigten gerechtfertigt ist. Es handelte sich um Vorlageverfahren des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Dieses hat jetzt endgültig entschieden. Mehr, auch zu den Konsequenzen in Hessen hier im Flyer (pdf-download 445 kb)

Link zur BAG-Urteilsbegründung (6 AZR 481/09) zur Klage aus Hessen
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2011&nr=15599&pos=4&anz=395

Auch im Bereich der Beamtenbesoldung soll es unter Umständen eine Altersdiskriminierung durch §§ 27, 28, 38 BBesG i. d. F. v. 31.08.2006 geben. ver.di empfiehlt die vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen. Weitergehende Informationen sind dem Flyer (pdf-download 400 kb) zu entnehmen.
Unter der Emailadresse material(at)tarifvertraghessen(punkt)de können ver.di-Mitglieder sich die Antragsmuster zur Geltendmachung ihrer Ansprüche anfordern. Der Versand erfolgt ausschließlich an ver.di Mitglieder unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer und zuständigen ver.di Bezirksverwaltung. Ohne diese beiden Angaben erfolgt kein Versand. Angaben wie verdi-Mitglied, Vertrauensfrau/-mann, Personalratsmitglied etc. sind leider nicht ausreichend und werden vom System ignoriert. Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Versand ausschließlich als word-Datei per Email an die jeweilige Email-Absenderadresse. Ein Postversand, der Versand an eine andere oder mehrere E-Mail-Adresse(n) oder in einem anderen Dateiformat ist nicht möglich. Auch die Bestellung anderer Materialien ist nicht möglich. Solche Bestellungen werden ignoriert. Einzelanfragen können ebenfalls nicht beantwortet werden. Der Versand erfolgt automatisiert ein bis zweimal die Woche. Die Emailadresse material(at)tarifvertraghessen(punkt)de dient ausschließlich dem Versand. Dieser ehrenamtliche Mitgliederservice ist zeitlich befristet.

01.01.2012
Aktuelles aus dem Vorjahr finden Sie ab heute hier

[Tarifvertrag Hessen] [Willkommen] [Aktuelles 2012] [Arbeitsrecht] [Auszubildende] [B A T] [Entgeltordnung] [Fragen und Antworten] [Tabellen Überleitung] [Tabellen 2011] [Tabellen 2012] [TV - H] [TVA-H BBiG] [TVA-H Pflege] [PKW-Fahrer TV-H] [TV Praktikantinnen] [TVÜ - H] [TV-EntgeltU-H] [Zusatzversorgung]
Zum Landesfachbereich Bund und Land Hessen

 

Arbeitnehmerinnen gehören in die ver.di

 

Zum TV-H